Die Rechte Pflegender Angehöriger
Cursus zu Gast bei der Landesseniorenvertretung Sachsen-Anhalt.
Am Mittwochvormittag, 30.08.2023, fand der vierte Vortag der Veranstaltungsreihe der Landesseniorenvertretung Sachsen-Anhalt e.V. statt. Das Team von Cursus informierte die interessierten Anwesenden über Pflegerecht, Pflegegeld und die Möglichkeit zur Plegeschulung.
Katrin Neef-Wedler und Victoria Richey von Cursus berichteten darüber, dass in Deutschland circa 5 Millionen Pflegende Angehörige zuhause Pflegeleistungen erbringen. Genau erfasst sei die Anzahl dieser vielfältigen Gruppen jedoch nicht. Zur Zeit werden 84% der Pflegebedürftigen zuhause versorgt. Bei über der Hälfte der zu Pflegenden erfolgt die Pflege ohne professionelle Unterstützung.
Frau Neef-Wedler gab einen Überblick über die Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen und erklärte die rechtlichen Regelungen in Bezug auf das große Thema Pflege. "Wenn eine Person erste Anzeichen einer eventuellen Pflegebedürftigkeit aufweist, sind die medizinischen Leistungserbringer verpflichtet die Pflegekassen zu benachrichtigen. Die ist im SGB XI, der gesetzlichen Pflegeversicherung, geregelt. Das wissen leider viel zu wenige Personen", informierte Frau Neef-Wedler. Man könne den Anspruch auf Pflegeleistungen rückwirkend juristisch geltend machen, sollte keine frühzeitige Information durch medizinische Leistungserbringer erfolgt sein.
Paragraph 45 des SGB XI regelt, dass alle Interessierten, unabhängig vom Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit oder einer bestimmten Pflegekasse, kostenlose Fortbildungsangebote erhalten sollten. Darauf aufbauend bietet Cursus Pflegekurse für Pflegende Angehörige in Halle an. Neben einem 12 wöchigen Grundkurs gibt es verschiedene Spezialkurse, die sich einzelnen Themen intensiver widmen. Hierbei liegt der Fokus auf der Bildung und somit der Stärkung der Pflegenden Angehörigen in Ihren Rechten, aber auch im Umgang mit der Pflegesituation, möglichen Folgeerscheinungen und Ihrer Selbstfürsorge. Zum Abschluss des Vortrags wies das Team darauf hin, dass sich die Teilnehmenden Informationen bei Pflegeberatungsstellen, wie zum Beispiel der Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale einholen können.