Vorbereitung und Ablegen der Kenntnisstandsprüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege

Mit der Maßname werden Personen mit einer innerhalb und außerhalb der Europäischen Union abgeschlossenen Krankenpflegeausbildung zur Prüfung der Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes in der allgemeinen Pflege entsprechend § 2 Krankenpflegegesetz vom 16. Juni 2003 angesprochen.

Inhalt und Ablauf:

Nach einem Vorgespräch und mit einem 10-stündigen Kolloquium erfolgt die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung zur Erlangung der staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger/-in". Das Kolloquium dient der Auffrischung bereits erworbener Kenntnisse und als Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit aktuellen Aspekten der professionellen Pflege sowie mit den Strukturen des Gesundheits- und Sozialwesens in der Bundesrepublik Deutschland vertraut gemacht. Das Kolloquium findet in Abstimmung mit der entsendenden Einrichtung und den Teilnehmerinnen und Teinehmern an zwei Tagen statt.

Die mündliche Prüfung (in der Regel 15-30 min.) erfolgt nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsamtes in den entsprechenden Themenbereichen.

Die praktische Prüfung (in der Regel max. 4 Pflegesituationen, je Situation max. 120 min.) erfolgt im klinischen Setting; voraus gesetzt wird

- die Kooperation der entsendenden Einrichtung mit einem Krankenhaus

- mindestens 6 Wochen Praktikum auf einer Station

- der Gestellung einer/eines klinischen Praxisanleiterin/Praxisanleiters (mit Qualifikationsnachweis) zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung

- die Teilnahme der/des klinischen Praxisanleiterin/Praxisanleiters an der Prüfung

Die Meldung der Praxisanleiterin/des Praxisanleiters an das Landesverwaltungsamt erfolgt mit Meldung des Prüfungsausschusses an das Landesverwaltungsamt durch die CAGP.

Abschluss:

Bei erfolgreichem Bestehen der mündlichen und praktischen Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Christlichen Akademie sowie die staatliche Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in nach Bundesrecht, ausgestellt vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Unterlagen für Ihre Bewerbung:

  • Bestätigung des Landesverwaltungsamtes bezüglich der Voraussetzungen zur Kenntnisstandsprüfung/ Defizitbescheid
  • Kopie des Antrages auf Kenntnisprüfung beim Landesverwaltungsamt
  • erfolgreiches Vorgespräch sowie Kolloquium an der Christlichen Akademie
  • ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Ausübung des Pflegeberufes (nach Abschluss der Prüfung beim Landesverwaltungsamt einzureichen)

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf und Fragen an den Pädagogischen Leiter Dr. Michael Beau bzw. an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Kontakt

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