Berater/-in für die gesundheitliche Versorgungsplanung

"Wie möchte ich in der letzten Lebensphase versorgt werden, auch dann, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann?"

Bisher blieb diese Frage allein in der Verantwortung betroffener Menschen und ihrer Angehörigen. Abhilfe schafft nun eine Neuerung im Hospiz- und Palliativgesetz. Nach § 132g SGB V sind Pflegeeinrichtungen angehalten, Beratungsangebote zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Kosten für die Beratungsangebote werden von den Krankenkassen übernommen.

 

Ziele des Kurses

Die gesundheitliche Versorgungsplanung ist ein fortlaufender, dynamischer Gesprächsprozess. Ziel ist es, die Betreffenden bei einer selbstbestimmten Entscheidungsfindung zu Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Damit ist häufig auch eine intensive Auseinandersetzung mit physischen, psychischen, sozialen und religiösen bzw. spirituellen Unterstützungen verbunden. 

Diese Entscheidungs- und Gesprächsprozesse brauchen qualifizierte Gesprächsbegleiterinnen und -begleiter. Sie ermitteln gemeinsam mit dem Betreffenden dessen Willen und tragen Sorge, dass die schriftlich formulierte Willensäußerung im Ernstfall vorliegt, anwendbar ist und regelmäßig aktualisiert wird. 

Zielgruppe

Das Weiterbildungsangebot richtet sich an Mitarbeiter*innen von vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

  • Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
  • Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten
  • Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
  • Dokumentation und Vernetzung

Die Weiterbildung umfasst eine Theoriephase und begleitende Beratungsgespräche.

  • 02.05. und 03.05.2024
  • 06.06. und 07.06.2024
  • 17.06. und 18.06.2024

Die Lehrveranstaltungen finden an allen Kurstagen in der Zeit von 8:30 Uhr bis 15:45 Uhr statt.

Der erste Teil umfasst 48 Stunden Unterricht und vier begleitende Beratungsgespräche (Praxisbegleitung) in einer Pflegeeinrichtung gemeinsam mit einer Dozentin/ einem Dozenten.

Nach Abschluss des ersten Teils der Weiterbildung mit entsprechendem Nachweis kann die Beratungsperson bereits tätig werden.

Der zweite Teil umfasst sieben alleinverantwortlich geplante, vorbereitete, durchgeführte und dokumentierte Beratungsprozesse. Hierbei werden zu folgenden Terminen begleitende Reflexionen in der CAGP durchgeführt:

  • 19.08.2024
  • 09.09.2024
  • 18.10.2024
  • 15.11.2024

Auch diese Veranstaltungen finden an allen Kurstagen in der Zeit von 8:30 Uhr bis 15:45 Uhr statt.

Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein qualifiziertes Zertifikat der Christlichen Akademie, das den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. den Verbänden der Ersatzkassen vorzulegen ist.

Lt. Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V in der letzten Fassung:

  • Staatliche Anerkennung zum/ zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-pflegerin, Altenpfleger/-pflegerin, Heilerziehungspfleger/-pflegerin, Heilpädagoge/-pädagogin, Erzieher/Erzieherin oder eine vergleichbare Berufsausbildung

oder

  • Ein einschlägiger Studienabschluss im Bereich der Medizin, der Gesundheits-, Pflege-, Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften

sowie der Nachweis über

  • Eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre, insbesondere in Einrichtungen nach dem 11. Sozialgesetzbuch
  • Einverständniserklärung des Arbeitgebers

Anmeldeformular

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Kursleiterin