Vorbereitungskurs auf eine Kenntnisprüfung im Ausbildungsberuf Pflegefachfrau / Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz (§40 Abs. 3 PflBG)

Um in Deutschland als Pflegefachmann/-frau, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Altenpfleger/-in anerkannt zu werden, müssen Unterschiede zwischen den Ausbildungsinhalten aus Ländern außerhalb der EU und der deutschen Ausbildung anerkannt und ausgeglichen werden. Damit die Berufsausbildung in Deutschland anerkannt wird, ist eine sogenannte "Kenntnisprüfung" abzulegen. Der Kurs bereitet Sie auf die mündliche Prüfung.

Der erfolgreiche Verlauf des Kurses und der Prüfung hängt von einem guten Sprachverständnis ab. Wir empfehlen Ihnen vor Beginn des Kurses die Teilnahme an einem Deutsch-Intensivsprachkurs, damit Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B2) verfügen.   

Inhaltliche Schwerpunkte

Entsprechend §66a PflBG ist die Grundlage für die inhaltlichen Schwerpunkte bis Ende 2024 das Krankenpflegegesetz in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung.

Theoretischer Teil:

  • Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen
  • medizinische Diagnostik und Therapie
  • rechtliche Rahmenbedingungen
  • berufliche Anforderungen sowie Zusammenarbeit in Gruppen und Teams
  • Pflegeplanung
  • Prüfungsvorbereitung

21.02.2024   - 23.02.2024
08.04.2024   - 12.04.2024
29.04.2024   - 30.04.2024
06.05.2024   - 08.05.2024
30.05.2024  
31.05.2024   (Tag der Kenntnisprüfung mündlicher Teil)

Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss der mündlichen Prüfung ein qualifiziertes Zertifikat der Christlichen Akademie.

Im Anschluss an den theoretischen Teil bieten wir die praktische Prüfungsvorbereitung in der entsendenden Einrichtung einschließlich praktischer Prüfung an. Der praktische Teil der Prüfung wird jeweils mit der Einrichtung und dem Teilnehmer abgestimmt. Die Kosten für Praxisbegleitung und praktische Prüfung ist separat zu entrichten und wird individuell kalkuliert.

Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss der mündlichen und praktischen Prüfung ein qualifiziertes Zertifikat der Christlichen Akademie sowie eine Bescheinigung zur Beantragung der staatlichen Anerkennung zum Führen der Berufsbezeichnung durch die zuständige Behörde.

An der Kenntnisprüfung – theoretischer Teil kann auch ohne Teilnahme an den Vorbereitungswochen teilgenommen werden.

Das Weiterbildungsangebot richtet sich an Mitarbeiter*innen von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die ihre Berufsausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz abgeschlossen haben.

  • Aktueller, gültiger Defizitbescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt
  • Praktikumsstätte (Klinik, ambulante und stationäre Pflege) je nach Maßgabe des Defizitbescheides
  • Gestellung der Einrichtung einer/eines klinischen Praxisanleiterin/Praxisanleiters (mit Qualifikationsnachweis) zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung
  • die Teilnahme der/des klinischen Praxisanleiterin/Praxisanleiters an der Prüfung
  • Lebenslauf, gültige Adresse in Deutschland, gültiger Aufenthaltstitel
  • Einverständnis des Arbeitgebers

Anmeldeformular

In unserem Downloadcenter können Sie sich das aktuelle Fort- und Weiterbildungsprogramm, das Anmeldeformular und aktuelle Kursausschreibungen ansehen und herunterladen.

Kursleitung