Pflege in der Nephrologie
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) im jeweiligen Fachgebiet beziehungsweise Funktionsbereich befähigt den Teilnehmenden nach dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen. Mit der Vertiefung und Erweiterung der fachlichen, personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen werden die Teilnehmenden befähigt komplexe berufliche Situationen durch ihr individuelles Handeln zu meistern.
(Quelle: DKG-Empfehlung für pflegerische Weiterbildungen vom 01.05.2022)
- Präsenzwochen / Inhaltliche Schwerpunkte
- Pflicht- und Wahlpflichtpraktika
- Teilnahmevoraussetzungen
- Teilnahmebeitrag
Basismodul:
Das Basismodul nach den Empfehlungen der DKG umfasst insgesamt 80 Stunden.
Moduleinheit I
Reflektiertes Lernen und Lehren in der Pflegepraxis / 32 Stunden
Moduleinheit II
Wissenschaftliche begründet pflegen / 24 Stunden
Moduleinheit III
In Projekten arbeiten / 24 Stunden
Inhaltliche Schwerpunkte der Fachmodule:
In den fünf Fachmodulen werden folgende Moduleinheiten angeboten:
Fachmodul F NE M I: Menschen mit chronischen Erkrankungen betreuen und begleiten / 140 Stunden
Fachmodul F NE M II: Pflegen in dialyseassoziierten Handlungsfeldern / 120 Stunden
Fachmodul F NE M III: Menschen mit Nierenersatzverfahren behandeln / 130 Stunden
Fachmodul F NE M IV: In speziellen nephrologischen Bereichen pflegen / 130h Stunden
Fachmodul F NE M V: Mit beruflichen Herausforderungen umgehen / 120 Stunden
Alle Module inkl. Basismodul werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen.
Praktische Weiterbildung:
Die theoretischen Fachmodule werden durch Pflicht- und Wahlpflichtpraktika in folgenden Bereichen ergänzt:
Pflichteinsatzbereiche:
Konservative Nephrologie / mindestens 100 Stunden
Hämodialyse / mindestens 300 Stunden
Peritonealdialyse / mindestens 100 Stunden
Akutdialyse / mindestens 100 Stunden
Wahlpflichteinsatzbereiche:
Die verbleibenden 1100 Stunden sind auf die zuvor genannten Einsatzbereiche zu verteilen.
Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Gesundheits- und Krankenpfleger/ -in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ -in
- Krankenschwester oder -pfleger
- Kinderkrankenschwester oder -pfleger
- Altenpfleger / Altenpflegerin
- Pflegefachfrau- / Pflegefachmann
verfügt und eine mindestens sechs Monate dauernde Tätigkeit (Vollzeit) im jeweiligen Fachgebiet der Weiterbildung nachweist.
- Einverständnis des Arbeitgebers
Kursbeitrag: 5650,00 € zzgl. 80,00 € Prüfungs- und Zeugnisgebühr, inkl. Basismodul.