Pflege in der Nephrologie

Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)  im jeweiligen Fachgebiet beziehungsweise Funktionsbereich befähigt den Teilnehmenden nach dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen. Mit der Vertiefung und Erweiterung der fachlichen, personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen werden die Teilnehmenden befähigt komplexe berufliche Situationen durch ihr individuelles Handeln zu meistern.

(Quelle: DKG-Empfehlung für pflegerische Weiterbildungen vom 01.05.2022)

Basismodul:

Das Basismodul nach den Empfehlungen der DKG umfasst insgesamt 80 Stunden.

Moduleinheit I    

Reflektiertes Lernen und Lehren in der Pflegepraxis / 32 Stunden

Moduleinheit II

Wissenschaftliche begründet pflegen / 24 Stunden

Moduleinheit III

In Projekten arbeiten / 24 Stunden

Inhaltliche Schwerpunkte der Fachmodule:

In den fünf Fachmodulen werden folgende Moduleinheiten angeboten:

Fachmodul F NE M I: Menschen mit chronischen Erkrankungen betreuen und begleiten / 140 Stunden

Fachmodul F NE M II: Pflegen in dialyseassoziierten Handlungsfeldern / 120 Stunden

Fachmodul F NE M III: Menschen mit Nierenersatzverfahren behandeln / 130 Stunden

Fachmodul F NE M IV: In speziellen nephrologischen Bereichen pflegen / 130h Stunden

Fachmodul F NE M V: Mit beruflichen Herausforderungen umgehen / 120 Stunden

Alle Module inkl. Basismodul werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen.

Praktische Weiterbildung:

Die theoretischen Fachmodule werden durch Pflicht- und Wahlpflichtpraktika in folgenden Bereichen ergänzt:

Pflichteinsatzbereiche:

Konservative Nephrologie / mindestens 100 Stunden

Hämodialyse / mindestens 300 Stunden

Peritonealdialyse / mindestens 100 Stunden

Akutdialyse / mindestens 100 Stunden

Wahlpflichteinsatzbereiche:

Die verbleibenden 1100 Stunden sind auf die zuvor genannten Einsatzbereiche zu verteilen.

Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/ -in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ -in
  • Krankenschwester oder -pfleger
  • Kinderkrankenschwester oder -pfleger
  • Altenpfleger / Altenpflegerin
  • Pflegefachfrau- / Pflegefachmann

verfügt und eine mindestens sechs Monate dauernde Tätigkeit (Vollzeit) im jeweiligen Fachgebiet der Weiterbildung nachweist. 

  • Einverständnis des Arbeitgebers

Kursbeitrag: 5650,00 € zzgl. 80,00 € Prüfungs- und Zeugnisgebühr, inkl. Basismodul.

Kontakt