Praxisanleiter/-in in der Fachweiterbildung
Im Rahmen der praktischen Ausbildung von Pflege- und Gesundheitsberufen und in der Weiterbildung pflegerischer Fachkräfte werden laut der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen Pflegekräfte mit pädagogischer Zusatzqualifikation benötigt.
Ziele des Kurses
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben pädagogisch-methodische Grundlagen für ihre Tätigkeit in der Praxisanleitung und insbesondere der Betreuung eines Teilnehmers innerhalb der Fachweiterbildung. Der Kurs vertieft und erweitert die Kenntnisse der kommunikativen und pädagogischen Kompetenz, der Leistungseinschätzung und -beurteilung, der Rollenveränderung sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen eines pädagogischen Arbeitsfeldes. Darüber hinaus schärft die Teilnahme an den Kursveranstaltungen die Kompetenz der eigenen Reflektion vollzogener
Anleitungen, ermöglicht die Hospitation in Bildungseinrichtungen und eröffnet den Blick für einen professionellen Umgang innerhalb der kulturellen Vielfalt.
- Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- Seminarzeiten
- Arbeitsmethoden
- Kursabschluss
- Teilnahmevoraussetzungen
Die Weiterbildung besteht aus zwei Modulen im Umfang von jeweils 100 Kursstunden.
PA Modul II (100h)
Im Tätigkeitsfeld der Praxisanleitung professionell handeln
PA M II ME1 | Die Rolle als Praxisanleiter wahrnehmen | 16h |
PA M II ME2 | Anleitungsprozesse planen, gestalten und durchführen (inkl. Hospitation) | 60h |
PA M II ME3 | Beurteilen und Bewerten | 24h |
PA Modul III (100h)
Persönliche Weiterentwicklung fördern
PA M III ME1 | Die Rolle des Praxisanleiters gestalten | 40h |
PA M III ME2 | Handlungskompetenz in der Praxis fördern (inkl. Hospitation) | 36h |
PA M III ME3 | Mit kultureller Vielfalt professionell umgehen | 24h |
Der Unterricht findet jeweils von 08:30 bis 15:45 Uhr an der Christlichen Akademie in Halle statt.
Durch Vorträge, Gruppenarbeiten und Diskussion werden die Unterrichtsinhalte anschaulich dargeboten. Downloads über einen internen Bereich auf der Akademie-Homepage erlauben einen stetigen Zugriff auf die Vorträge. Selbstorganisiertes Lernen in Form von Hospitation und Recherche dienen der Vertiefung der erworbenen pädagogischen Kenntnisse.
Der berufspädagogische Weiterbildungskurs endet mit einer mündlichen Abschlussprüfung am 23. November 2022.
Für die Zulassung zur Prüfung ist der erfolgreiche Abschluss der Modulprüfungen und ein Hospitationsnachweis im Rahmen der Module II und III erforderlich.
Die Weiterbildung zur Praxisanleitung wird mit einem Zeugnis (gemäß der Empfehlungen der DKG vom 18.06.2019) bescheinigt.
Mit erfolgreichem Abschluss dieser Weiterbildung ist neben der Praxisanleitung in der Fachweiterbildung ebenso die Praxisanleitung in der Ausbildung von Gesundheits- und Pflegeberufen möglich.
Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer über eine Ausbildung als
- Krankenschwester und -pfleger
- Gesundheits-und Krankenpflegerin und -pfleger
- Pflegefachfrau und -fachmann
- Kinderkrankenschwester und -pfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger
- Altenpflegerinund Altenpfleger
- Operationstechnische Assistentin und Assistent
- Anästhesietechnische Assistentin und Assistent
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
- Hebamme und Entbindungspfleger
verfügt und mindestens zwei Jahre vor Weiterbildungsbeginn im Ausbildungsberuf tätig war.
Die aktuelle DKG-Empfehlung für die Weiterbildung zur Praxisanleitung vom 18.06.2019 lässt eine Anrechnung von 100 Stunden zu, wenn der erfolgreiche Abschluss der Basismodule aus einer der pflegerischen DKG-Weiterbildungen nachgewiesen wird:
- erfolgreicher Abschluss der Basismodule innerhalb der pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Endoskopie, Pflege in der Onkologie, Nephrologie, im Operationsdienst, Pädiatrische Anästhesie- und Intensivpflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Notfallpflege und Weiterbildung zur Stationsleitung nach den jeweils aktuellen Empfehlungen der DKG. Der erfolgreiche Abschluss der Basismodule darf bei Weiterbildungsbeginn nicht älter als 5 Jahre sein.
- Die Anrechnungen von absolvierten Moduleinheiten werden auf Anfrage im Einzelfall entschieden
- Einverständnis des Arbeitgebers
- Bewerbungsschreiben
- Kopie des Berufsabschlusses und der Berufserlaubnis
- Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung
- Zeugnis der abgeschlossenen Weiterbildung
Anmeldeformular
In unserem Downloadcenter können Sie sich das aktuelle Fort- und Weiterbildungsprogramm, das Anmeldeformular und aktuelle Kursausschreibungen ansehen und herunterladen.
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