Hygienebeauftragte|r in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege | Rehabilitation (nach IfSG §35 Abs. 1) 2027

Mit der Novellierung der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaushygiene e.V. für Hygienebeauftragte in der stationären und ambulanten Pflege (2024) wird die Qualitätssicherung und die nachgewiesene Senkung nosokomialer, pflegeassoziierter Infektionen durch den Einsatz von geschultem Hygienepersonal betont. Infektionskrankheiten können schwerwiegende Auswirkungen haben und verdeutlichen die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung der Basishygiene sowie weiterer spezifischer Maßnahmen zur Infektionsprävention. Ein solides Hygienemanagement ist auch mit Blick auf komplexer werdende pflegerische Anforderungen unerlässlich und dient letztlich auch zur Kostensenkung im Pflegebereich.

Zielgruppe

  • Unsere Fortbildung richtet sich an Pflegende und Personen ohne staatliche Anerkennung zur Fachkraft in der Pflege, die seit mindestens zwei Jahren in der ambulanten, stationäre und nachstationäre Pflege tätig sind. 
  • Vertiefung der Erkenntnisse in Hygiene und Infektionsprävention 
  • Festigung und Erweiterung des Fachwissens zur Analyse kritischer Hygieneprozesse 
  • Umsetzung eines effektiven Hygienemanagements 
  • Unterstützung bei der Sicherstellung von Hygienestandards in der Einrichtung 

Die berufsbegleitende Fortbildung umfasst 80 Unterrichtseinheiten (60 Stunden in Präsenz, 20 Stunden selbstorganisiertes Lernen) in folgenden Modulen:

Modul 1:

  • Hygieneorganisation

Modul 2:

  • Mikrobiologische Grundlagen

Modul 3: 

  • Hygienemaßnahmen 

Modul 4:

  • Kommunikation, Schulungen und Unterweisungen

Modul 5: 

  • Begehungen und Prozessanalysen 
SeminarzeitenUnterrichtszeiten
1. Theoriephase 13.09.2027 - 15.09.202708:30 - 15:45 Uhr 
2. Theoriephase 04.10.2027 - 07.10.2026 08:30 - 15:45 Uhr 
3. Theoriephase 22.11.2027 - 24.11.202708:30 - 15:45 Uhr                     
  • Pflegende und Personen auch ohne staatliche Anerkennung zur Pflegefachkraft mind. eine zweijährige Berufserfahrung in der ambulanten und stationären Pflege 
  • Einverständnis des Arbeitgebers 
  • Der Abschluss erfolgt durch das Einreichen von zwei Pflicht -und zwei Wahlpflicht-Hausarbeiten. 
  • Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist eine Teilnahme von mind. 90 % der Unterrichtseinheiten. 
  • Die Fortbildung endet nach Korrektur der Hausarbeiten ca. 8 Wochen nach Abschluss der letzten Veranstaltung. 
  • Nach bestandener Abschlussprüfung wird das Zertifikat der Christlichen Akademie zugesandt.

Kursleitung