Hygienebeauftragte|r in medizinischen Einrichtungen (gemäß §23 Abs. 3 Satz 1 IfSG) 2027
Für ein solides Hygienemanagement in der medizinisch-pflegerischen Versorgung ist es unerlässlich, entsprechend der Empfehlung der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention), auf jeder Station und in jedem Funktionsbereich eine/-n Hygienebeauftragte/-n in der Pflege zu qualifizieren. Gleichermaßen wird der Einsatz von Hygienebeauftragten in der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt (MedHygVO LSA ) beschrieben.
Zielgruppe
- Pflegende, die in der stationären Pflege als Hygienebeauftragte tätig sind oder tätig sein werden.
Ziel der Weiterbildung ist es, Pflegefachkräfte zu qualifizieren, hygienische Maßnahmen in stationären und ambulanten medizinischen Einrichtungen fachlich kompetent zu begleiten, deren Umsetzung im Arbeitsalltag zu fördern und als verbindendes Bindeglied zwischen Hygienefachkraft und Stations- bzw. Bereichspersonal wirksam zu agieren.
Modul 1:
- Betrieblich-organisatorische Inhalte wie gesetzliche und normative Regelungen zur Krankenhaushygiene, Hygienemanagement, Grundlagen der Antiseptik und Desinfektion, Anforderungen an die Ver- und Entsorgung.
Modul 2:
- Abteilungs- und bereichsbezogene Inhalte wie Verfahren zur Prävention von nosokomialen Infektionen, Hygieneanforderungen in verschiedenen Funktions- und Risikobereichen.
Modul 3:
- Ausbruchsmanagement und Surveillance von nosokomialen Infektionen.
Modul 4:
- Einführung in eine konstruktive Gesprächsführung als Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Station.
| Seminarzeiten | Unterrichtszeiten |
| 1. Theoriephase 13.09.2027 - 15.09.2027 | 08:30 - 15:45 Uhr |
| 2. Theoriephase 04.10.2027 - 06.10.2027 | 08:30 - 15:45 Uhr |
| 30.11.2027 | Kolloquium |
- Pflegende, die in der ambulanten oder stationären Pflege als Hygienebeauftragte tätig sind oder sein werden
- Erlaubnis zum Führen der folgenden Berufsbezeichnungen: Krankenschwester und -pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger|-Innen, Kinderkrankenschwester und -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger|-Innen, Pflegefachkräfte, Altenpfleger|-Innen (für andere Berufsgruppen gilt Entsprechendes)
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Einverständnis des Arbeitgebers
- Die Weiterbildung schließt mit einem Abschlusskolloquium ab.
- Voraussetzung für die Zulassung ist eine Teilnahme von mind. 90% der Unterrichtseinheiten.
- Nach erfolgreichem Kolloquium erhalten Teilnehmer|-Innen ein Zertifikat der Christlichen Akademie.
