Organisation
Die Anforderungen im Gesundheitswesen entwickeln sich stetig weiter – fundierte Weiterbildung ist daher unverzichtbar. Mit unseren praxisorientierten Angeboten unterstützen wir Fachkräfte dabei, ihr Wissen zu vertiefen, neue Kompetenzen zu erwerben und den hohen Qualitätsansprüchen der modernen Patientenversorgung gerecht zu werden. Gemeinsam sichern wir die Zukunft einer professionellen und qualitätsorientierten Pflege.
DKG-Weiterbildungen 2026
| DKG-Weiterbildung | Leitung der DKG-Weiterbildungsstätte | Beginn | Ende | Zeugnisausgabe |
| Leitung einer Station, eines Bereiches | Dipl.-Medizinpädagogin Andrea Bohn | 02.03.2026 | 25.02.2028 | 06.04.2028 |
| Notfallpflege | Dipl.-Pflege- und Gesundheitswissenschafterin Antje Pohl | 02.03.2026 | 02.03.2028 | 06.04.2028 |
| Praxisanleitung | Dipl.-Pflege- und Gesundheitswissenschafterin Katja Müller | 28.09.2026 | 01.10.2027 | |
| Intensiv- und Anästhesiepflege | Dipl.-Pflege- und Gesundheitswissenschafterin Antje Pohl | 05.10.2026 | 19.10.2028 | 01.12.2028 |
| Pflege im Operationsdienst | Pädagogin, Master of Art Erwachsenenbildung Katja Karnahl | 05.10.2026 | 20.10.2028 | 01.12.2028 |
| Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie | Diplom-Pädagogin Daniela Franke-Luderer | 05.10.2026 | 20.10.2028 | 01.12.2028 |
| Pflege in der Onkologie | Dipl.-Medizinpädagogin Andrea Bohn | 2027 | ||
| Pflege in der Endoskopie | Dipl. Pflege- und Gesundheitswissenschafterin Melanie Sachs | 2027 |
- Struktur/ Ablauf
- Formen des selbstorganisierten Lernens (SOL)
- Teilnahmevoraussetzungen/Bewerbungsunterlagen
- Ergänzende Hinweise
Struktur der DKG-Weiterbildungen
- Basismodule
- Jede DKG-Weiterbildung beginnt mit den fachübergreifenden Basismodulen.
- Diese Module vermitteln grundlegende Kenntnisse, die für alle Fachrichtungen relevant sind.
- Die Inhalte und Präsenzzeiten der Basismodule finden Sie in der jeweiligen DKG-Weiterbildung.
- Fachmodule
- Im Anschluss folgen die kursspezifischen Fachmodule, die auf die jeweilige Weiterbildung zugeschnitten sind.
- Die Inhalte und Präsenzzeiten der Fachmodule sind in der fachspezifischen Beschreibung der jeweiligen DKG-Weiterbildung festgelegt.
- Prüfungen
- Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab.
- Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt die Erfüllung aller theoretischen und praktischen Anforderungen voraus.
- Praktische Weiterbildung
- Die Organisation der praktischen Weiterbildung sowie die fachpraktische Betreuung erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den delegierenden Einrichtungen.
- Ein Kooperationsvertrag regelt die gemeinsame Verantwortung zwischen den beteiligten Partnern.
- Referate
- Lernaufgaben und Praxisaufträge
- Vorbereitung auf Klausuren und Prüfungen
- Projekt- und Fallarbeit
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ausbildung
- amtlich beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis
- Bestätigung des Arbeitgebers über eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet, unter Angabe des Beschäftigungsumfangs (Vollzeit oder Teilzeit) sowie eine Einverständniserklärung zur Teilnahme an der Weiterbildung
- DKG-Weiterbildung "Leitung einer Station/ eines Bereiches": Bestätigung des Arbeitgebers über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung unter Angabe des Beschäftigungsumfangs (Vollzeit oder Teilzeit) sowie eine Einverständniserklärung zur Teilnahme an der Weiterbildung
- DKG-Weiterbildung "Praxisanleitung": Bestätigung des Arbeitgebers über eine mindestens einjährige Berufserfahrung unter Angabe des Beschäftigungsumfangs (Vollzeit oder Teilzeit) sowie eine Einverständniserklärung zur Teilnahme an der Weiterbildung
- Einreichung der ausgefüllten DKG-Anlagen 1-3 und Kopien der Abschlüsse der zuständigen Praxisanleitung
- Die Weiterbildung kann nach mindestens zwei und innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden. Die Anerkennung bereits erfolgreich abgeschlossener Module kann bei der DKG beantragt werden.
- Erfolgreiche Abschlüsse berechtigen zum Führen der erworbenen Berufsbezeichnung in Sachsen-Anhalt, Thüringen und antragsgebunden in Sachsen. Über die Anerkennung in anderen Bundesländern informieren die dort zuständigen Behörden.