Informationen zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen in der CAGP

Hygiememaßnahmen im Sinne des § 15 der geltenden 4. SARS-CoV-Eindämmungsverordnung - Umsetzung fortgeschriebener Reinigungs- und Hygienepläne

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie bereits in unserem letzten Update berichtet, werden wir den Präsenzlehrbetrieb an der CAGP neben der Bereitstellung von Studienbriefen ab dem 04. Mai 2020 schrittweise wieder einführen können.

Gern möchten wir noch etwas ausführlicher unsere auf die 4. SARS-CoV-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt bezogenen und auf unsere Räumlichkeiten adaptierten Hygieneregeln eingehen. Diese Regeln werden dabei jeweilig den kommenden Folge-Verordnungen angepasst.

 

Unserer Kursteilnehmer und Auszubildenden sowie externe Dozenten haben dieses Vorgehen gesondert erhalten.

 

Sämtliche nachfolgende Maßnahmen sind in den Betriebsteilen der CAGP einschließlich der Unterrichtsräume in der Lafontainestraße 15 in 06114 Halle einzuhalten. Beachten Sie bitte, dass in allen Betriebsteilen des Diakoniewerkes Halle in der Lafontainestraße der MUNDSCHUTZzu tragen ist!

 

Verhalten vor dem und beim Betreten der Christlichen Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe gGmbH durch die Mitarbeiter/-innen, externe Dozent/-innen, Auszubildende/ Teilnehmer/-innen:

 

Allgemeine Regeln

  • Auf unseren ausgehängten Informationsflyern finden Sie Auskünfte über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Nies-Etikette…
  • Des Weiteren wird das Tragen einer textilen Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen, falls im Einzelfall  der erforderliche Mindestabstand nicht gewährleistet ist
  • Dieser Mund-Nasen-Schutz ist von jedem Auszubildenden/ Kursteilnehmer mitzubringen
  • Abgabe des Gesundheitsfragebogens
  • Die Festlegungen zur maximalen Anzahl der Auszubildenden-/ Teilnehmenden wurde an die jeweilige Raumsituation angepasst, um die Abstandsregelung (>1,5 m) sicherzustellen
  • In den Büroräumen finden Sie zusätzlich Markierungen zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes
  • Hand- und Flächendesinfektionsmittel sind in hinreichender Menge auch in den Seminarräumen verfügbar

vor dem Betreten der CAGP

  • tägliches Befüllen des Gesundheitsfragebogens
  • Gesundheitsbogen wird via Cloud und über die Kursleitungen zur Verfügung gestellt
  • Hier ist täglich schriftlich anzugeben, ob aktuelle Erkrankungszeichen vorliegen, wie:
    • Husten
    • Fieber
    • sowie, ob Kontakt zu bestätigten Corona-infizierten Personen in den letzten 14 Tagen oder ob ein Aufenthalt im Risikogebiet bestand.

Wenn ja, ist dies der jeweiligen Kursleitung mitzuteilen. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht gegeben. Das Gelände der CAGP darf dann nicht betreten werden. 

 

Betriebsfremden Personen ist das Betreten des Geländes der CAGP untersagt.

 

beim Betreten der CAGP

  • Abgabe des Gesundheitsfragebogens bei der Verwaltung (Ausbildung)
  • Abgabe des Gesundheitsfragebogens bei der zuständigen Kursleitung (Weiterbildung)
  • Abstandsregeln sind einzuhalten
  • Abstandsregel an den Arbeitsplätzen in den Seminarräumen (< 1,5m) ist gewährleistet

 

Reinigung der CAGP

  • Die Reinigung aller Bereiche der CAGP erfolgt unter Beachtung des adaptierten Reinigungs- und Desinfektionsplans
  • Es erfolgt ferner die tägliche Reinigung und Oberflächen-Desinfektion in den Objekten der CAGP durch das Service-Personal

 

Lüftungsmaßnahmen

  • Die zur Benutzung geplanten Räume werden vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen durch weites Öffnen von mehreren Fenstern gelüftet
  • Bei Sommertemperaturen hat möglichst eine Dauerlüftung erfolgen
  • ausreichende Lüftung von Nebenräumen, der Flure und Toiletten durch das Service-Personal

 

Toiletten

  • das Betreten der Toiletten ist nur einzeln gestattet.
  • Toilettengänge sind auf die Unterrichts- und Pausenzeiten ausgeweitet

 

Raucherpavillions

  • bei Benutzung der Raucherpavillions liegt hier die maximale Personenanzahl bei 3

 

Abfallbeseitigung

  • Das anwesende Personal überwacht die hygienisch einwandfreie Abfallbeseitigung, insbesondere von Taschentüchern.  
  • die Leerung der Abfallbehälter erfolgt nach einem adaptierten Plan

 

Mit freundlichen Grüßen

 

A. Schwätzer

Geschäftsführerin

 

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