Basismodule
Die Basismodule für die Fachweiterbildungen nach der Empfehlung der DKG sind identisch und werden gemeinsam von jedem an diesen Kursen Teilnehmenden belegt.
Basismodule
Basismodule - 2023
Zur Weiterbildung „Leitung einer Station, eines Bereiches“, sowie für die Weiterbildung zur Praxisanleitung wird zugelassen, wer über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Gesundheits- und Krankenpfleger/ -in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ -in
- Krankenschwester oder -pfleger
- Kinderkrankenschwester oder -pfleger
- Altenpfleger/ -in
- Hebamme oder Entbindungspfleger,
- Operationstechnische/ -r Assistent/ -in
- Anästhesietechnische/ -r Assistent/ -in
- Notfallsanitäter/ -in
verfügt und mindestens zwei Jahre vor Weiterbildungsbeginn im Ausbildungsberuf tätig war.
Anmeldeberechtigt für die weiternen Fachqualifikationen sind staatlich anerkannte Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/ -innen, die bereits mindestens seit sechs Monaten im jeweiligen Fachgebiet tätig sind. Für die Weiterbildungen Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie und Pflege in der Onkologie erfüllen auch Altenpfleger/ -innen nach dem Altenpflegegesetz (§1 Altenpflegegesetz – AltPflG 2003) die Zugangsberechtigung. Das Einverständnis und die Sicherstellung der Praktikumseinsätze unter Anleitung eines Praxisanleiters bzw. einer Praxisanleiterin mit der jeweiligen Fachqualifikation ist durch den Arbeitgeber zwingende Voraussetzung.
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ausbildung
- Beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis
- Bestätigung des Arbeitgebers zur mindestens sechsmonatigen Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet durch den Arbeitgeber sowie dessen Einverständniserklärung
- Bestätigung des Arbeitgebers zur mind. zweijährigen Tätigkeit vor Weiterbildungsbeginn im Ausbildungsberuf sowie seine Einverständniserklärung (gültig für die WB Stationsleitung und WB Praxisanleitung)