Basismodule

Die Basismodule für die Fachweiterbildungen nach der Empfehlung der DKG sind identisch und werden gemeinsam von jedem an diesen Kursen Teilnehmenden belegt.

Basismodule

Basismodule - 2023

Zur Weiterbildung „Leitung einer Station, eines Bereiches“, sowie für die Weiterbildung zur Praxisanleitung wird zugelassen, wer über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung 

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/ -in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ -in
  • Krankenschwester oder -pfleger
  • Kinderkrankenschwester oder -pfleger
  • Altenpfleger/ -in
  • Hebamme oder Entbindungspfleger,
  • Operationstechnische/ -r Assistent/ -in
  • Anästhesietechnische/ -r Assistent/ -in
  • Notfallsanitäter/ -in 

verfügt und mindestens zwei Jahre vor Weiterbildungsbeginn im Ausbildungsberuf tätig war.

Anmeldeberechtigt für die weiternen Fachqualifikationen sind staatlich anerkannte Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/ -innen, die bereits mindestens seit sechs Monaten im jeweiligen Fachgebiet tätig sind. Für die Weiterbildungen Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie und Pflege in der Onkologie erfüllen auch Altenpfleger/ -innen nach dem Altenpflegegesetz (§1 Altenpflegegesetz – AltPflG 2003) die Zugangsberechtigung. Das Einverständnis und die Sicherstellung der Praktikumseinsätze unter Anleitung eines Praxisanleiters bzw. einer Praxisanleiterin mit der jeweiligen Fachqualifikation ist durch den Arbeitgeber zwingende Voraussetzung.

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ausbildung
  • Beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis
  • Bestätigung des Arbeitgebers zur mindestens sechsmonatigen Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet durch den Arbeitgeber sowie dessen Einverständniserklärung
  • Bestätigung des Arbeitgebers zur mind. zweijährigen Tätigkeit vor Weiterbildungsbeginn im Ausbildungsberuf sowie seine Einverständniserklärung (gültig für die WB Stationsleitung und WB Praxisanleitung)