Basismodule

Die Basismodule für die Fachweiterbildungen nach der Empfehlung der DKG sind identisch und werden gemeinsam von jedem an diesen Kursen Teilnehmenden belegt.

Basismodule

Zur Weiterbildung „Leitung einer Station, eines Bereiches“, sowie für die Weiterbildung zur Praxisanleitung wird zugelassen, wer über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung 

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/ -in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ -in
  • Krankenschwester oder -pfleger
  • Kinderkrankenschwester oder -pfleger
  • Altenpfleger/ -in
  • Hebamme oder Entbindungspfleger,
  • Operationstechnische/ -r Assistent/ -in
  • Anästhesietechnische/ -r Assistent/ -in
  • Notfallsanitäter/ -in 

verfügt und mindestens zwei Jahre vor Weiterbildungsbeginn im Ausbildungsberuf tätig war.

Anmeldeberechtigt für die weiternen Fachqualifikationen sind staatlich anerkannte Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/ -innen, die bereits mindestens seit sechs Monaten im jeweiligen Fachgebiet tätig sind. Für die Weiterbildungen Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie und Pflege in der Onkologie erfüllen auch Altenpfleger/ -innen nach dem Altenpflegegesetz (§1 Altenpflegegesetz – AltPflG 2003) die Zugangsberechtigung. Das Einverständnis und die Sicherstellung der Praktikumseinsätze unter Anleitung eines Praxisanleiters bzw. einer Praxisanleiterin mit der jeweiligen Fachqualifikation ist durch den Arbeitgeber zwingende Voraussetzung.

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ausbildung
  • Beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis
  • Bestätigung des Arbeitgebers zur mindestens sechsmonatigen Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet durch den Arbeitgeber sowie dessen Einverständniserklärung
  • Bestätigung des Arbeitgebers zur mind. zweijährigen Tätigkeit vor Weiterbildungsbeginn im Ausbildungsberuf sowie seine Einverständniserklärung (gültig für die WB Stationsleitung und WB Praxisanleitung)