Organisation

Die Weiterbildungen umfassen fachübergreifende Basismodule und kursspezifische Fachmodule. Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab. Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist an die Erfüllung aller theoretischen und praktischen Anforderungen gebunden. Die Organisation der praktischen Weiterbildung und die fachpraktische Betreuung erfolgen in Zusammenarbeit mit den delegierenden Einrichtungen. Ein Kooperationsvertrag regelt die gemeinsame Verantwortung.

  • Leitung einer Station/ eines Bereiches Kurs A und B
    Kursbeginn: 17.03.2025
  • Notfallpflege
    Kursbeginn: 24.03.2025
  • Praxisanleitung
    Frühjahrskurs: 24.03.2025, Herbstkurs: 29.09.2025
  • Pflege in der Onkologie
    Kursbeginn 24.03.2025
  • Pflege in der Endoskopie
    Kursbeginn 29.09.2025
  • Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
    Kursbeginn 29.09.2025
  • Intensiv- und Anästhesiepflege
    Kursbeginn 29.09.2025

Die Weiterbildungen umfassen fachübergreifende Basismodule und kursspezifische Fachmodule. Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab. Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist an die Erfüllung aller theoretischen und praktischen Anforderungen gebunden. Die Organisation der praktischen Weiterbildung und die fachpraktische Betreuung erfolgen in Zusammenarbeit mit den delegierenden Einrichtungen. Ein Kooperationsvertrag regelt die gemeinsame Verantwortung.

  • Referate
  • Lernaufgaben und Praxisaufträge
  • Vorbereitung auf Klausuren und Prüfungen
  • Projekt- und Fallarbeit

Die spezifischen Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie bitte den einzelnen Kursbeschreibungen.

Allgemeingültige Zugangsvoraussetzungen für die DKG-Weiterbildungen:

Sicherstellung der Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopien des Abschlusszeugnis der Ausbildung sowie der Berufserlaubnis
  • Nachweis der geforderten Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet durch den Arbeitgeber sowie dessen Einverständnis
  • Einreichung der ausgefüllten DKG-Anlagen 1-3 inklusive der Kopien der Abschlüsse der zuständigen Praxisanleitung

Die Weiterbildung kann nach mindestens zwei und innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden. Die Anerkennung bereits erfolgreich abgeschlossener Module kann bei der DKG beantragt werden. Erfolgreiche Abschlüsse berechtigen zum Führen der erworbenen Berufsbezeichnung in Sachsen-Anhalt, Thüringen und antragsgebunden in Sachsen. Über die Anerkennung in anderen Bundesländern informieren die dort zuständigen Behörden.