Organisation

Pflege ist ein Berufsfeld mit großer Dynamik. Von Pflegenden wird in ihrer täglichen Arbeit erwartet, dass sie mit steigenden Anforderungen und Veränderungen umgehen können. Mit den Weiterbildungskursen nach den Empfehlungen der DKG verfolgen wir das Ziel, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Aspekten in den jeweiligen Bereichen der Pflege zu unterstützen. Durch den Erwerb von Handlungskompetenz im spezifischen Arbeitsfeld erhalten sie die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen.
 

Die an der Christlichen Akademie angebotenen pflegerischen Weiterbildungen in den
Fachgebieten

  • Praxisanleitung - Frühjahrskurs (Kursbeginn 3. März 2024)
  • Praxisanleitung – Herbstkurs (Kursbeginn 23. Oktober 2024)
  • Leitung einer Station/ eines Bereiches (Kursbeginn 3. März 2024)
  • Notfallpflege (Kursbeginn 3. März 2024)
  • Pflege in der Nephrologie (Kursbeginn 14. Oktober 2024)
  • Pflege im Operationsdienst (Kursbeginn 14. Oktober 2024)
  • Onkologie (Kursbeginn 11. September 2023/ avisierter Kursbeginn Herbst 2025)
  • Endoskopie (Kursbeginn 11. September 2023/ avisierter Kursbeginn Herbst 2025) 
  • Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (Kursbeginn 11. September 2023/ Kursbeginn 14. Oktober 2024)
  • Intensiv- und Anästhesiepflege (Kursbeginn 11. September 2023/ Kursbeginn 14. Oktober 2024)

basieren auf den jeweiligen letzten Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur pflegerischen Weiterbildung und umfassen fachübergreifende Basismodule und kursspezifische Fachmodule. Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab. Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt nur, wenn die erforderlichen theoretischen und praktischen Anteile der Weiterbildung erfüllt sind. Die Organisation der praktischen Weiterbildung und die fachspezifische Betreuung erfolgen in Zusammenarbeit mit der jeweils delegierenden Einrichtung und werden in einer Kooperationsvereinbarung geregelt.

Diese Vereinbarung muss spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn rechtsverbindlich bei der Christlichen Akademie vorliegen. Zum gleichen Zeitpunkt sind von den delegierenden Einrichtungen die Anlagen 1 - 3 der DKG zur jeweiligen Fachweiterbildung sowie die Kopien der Qualifikationen der Praxisanleiter mit Fachweiterbildung
einzureichen. Vor dem Weiterbildungsbeginn muss der Praxiseinsatzplan erstellt und mit dem/ der Teilnehmer/-in sowie der Kursleitung abgestimmt sein. Diese Dokumente werden bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Genehmigung eingereicht.

Die theoretischen Inhalte werden im Kursverbund in Form von Vorlesungen, Seminaren und selbstorganisiertem Lernen vermittelt. Wir verstehen Lehren und Lernen als Interaktionsprozess, der die Selbst- und Mitbestimmungsfähigkeit und somit die Eigenverantwortung der Weiterbildungsteilnehmer/-innen fördert. Im Zusammenhang mit der Entwicklung und Festigung der beruflichen Handlungskompetenz kommt dem selbstständigen Lernprozess eine eigene Bedeutung zu.

  • Halten von Referaten
  • Bearbeitung von Lernaufgaben und Praxisaufträgen
  • Vorbereitung auf schriftliche Klausuren und mündliche Prüfungen
  • Projektarbeit, Fallarbeit

Die Organisation der Kurse erfolgt in Präsenzwochen und -tagen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten bzw. durch die zuständige Kurskoordinatorin. Die Seminare und Vorlesungen finden jeweils von 08:30 Uhr bis 15:45 Uhr an der Christlichen Akademie in Halle statt.

Die Weiterbildung wird nach mindestens zwei Jahren, aber innerhalb von höchstens fünf Jahren abgeschlossen. Dies ermöglicht auch Pflegenden in Teilzeitbeschäftigung den Abschluss einer Fachweiterbildung. Die Anerkennung bereits erfolgreich abgeschlossener Module kann bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Berlin beantragt werden.  Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen, die nach den Empfehlungen der DKG durchgeführt werden, berechtigen grundsätzlich zum Führen der Fachweiterbildungsbezeichnung. Informationen über die Notwendigkeit und das Verfahren der Anerkennung in den einzelnen Bundesländern erteilen die dort zuständigen Behörden.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Weiterbildung zur Praxisanleitung wird zugelassen, wer über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
  • Krankenschwester oder -pfleger/-in
  • Kinderkrankenschwester oder -pfleger
  • Altenpfleger/-in
  • Pflegefachmann/-frau
  • Hebamme oder Entbindungspfleger
  • Operationstechnische/-r Assistent /-in
  • Anästhesietechnische/-r Assistent/-in
  • Notfallsanitäter/-in

verfügt und mindestens 1 Jahr in Vollzeit vor Weiterbildungsbeginn im Ausbildungsberuf tätig war.

Zur Weiterbildung zur Leitung einer Station/ eines Bereiches wird zugelassen, wer über die Erlaubnis zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung verfügt und mindestens 2 Jahre vor Weiterbildungsbeginn im Ausbildungsberuf tätig war.

Anmeldeberechtigt für die weiter aufgeführten Fachweiterbildungen sind Teilnehmer, welche

  •  die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder
  •  die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) besitzt oder
  •  wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes besitzt

und

mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet tätig sind.

Das Einverständnis und die Sicherstellung der Praktikumseinsätze unter Leitung eines Praxisanleiters bzw. einer Praxisanleiterin mit der jeweiligen Fachqualifikation durch den Arbeitgeber ist zwingende Voraussetzung.

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ausbildung
  • Beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis
  • Bestätigung der mindestens sechsmonatigen Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet durch den Arbeitgeber sowie dessen Einverständniserklärung
  • Bestätigung des Arbeitgebers zur Tätigkeit vor Weiterbildungsbeginn im Ausbildungsberuf sowie seine Einverständniserklärung