Organisation*

Die Weiterbildungen umfassen fachübergreifende Basismodule und kursspezifische Fachmodule. Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab. Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist an die Erfüllung aller theoretischen und praktischen Anforderungen gebunden. Die Organisation der praktischen Weiterbildung und die fachpraktische Betreuung erfolgen in Zusammenarbeit mit den delegierenden Einrichtungen. Ein Kooperationsvertrag regelt die gemeinsame Verantwortung.

  • Pflege in der Endoskopie
    Weiterbildungsbeginn: 29.09.2025
  • Praxisanleitung
    Herbstweiterbildung: 29.09.2025
  • Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
    Weiterbildungsbeginn: 29.09.2025
  • Intensiv- und Anästhesiepflege
    Weiterbildungsbeginn: 29.09.2025

Die Weiterbildungen umfassen fachübergreifende Basismodule und kursspezifische Fachmodule. Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab. Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist an die Erfüllung aller theoretischen und praktischen Anforderungen gebunden. Die Organisation der praktischen Weiterbildung und die fachpraktische Betreuung erfolgen in Zusammenarbeit mit den delegierenden Einrichtungen. Ein Kooperationsvertrag regelt die gemeinsame Verantwortung.

  • Referate
  • Lernaufgaben und Praxisaufträge
  • Vorbereitung auf Klausuren und Prüfungen
  • Projekt- und Fallarbeit

Teilnahmevoraussetzungen/Bewerbungsunterlagen

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ausbildung
  • amtlich beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis
  • Bestätigung des Arbeitgebers über eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet, unter Angabe des Beschäftigungsumfangs (Vollzeit oder Teilzeit) sowie eine Einverständniserklärung zur Teilnahme an der Weiterbildung 
  • DKG-Weiterbildung "Leitung einer Station/ eines Bereiches": Bestätigung des Arbeitgebers über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung unter Angabe des Beschäftigungsumfangs (Vollzeit oder Teilzeit) sowie eine Einverständniserklärung zur Teilnahme an der Weiterbildung 
  • DKG-Weiterbildung "Praxisanleitung": Bestätigung des Arbeitgebers über eine mindestens einjährige Berufserfahrung unter Angabe des Beschäftigungsumfangs (Vollzeit oder Teilzeit) sowie eine Einverständniserklärung zur Teilnahme an der Weiterbildung 
  • Einreichung der ausgefüllten DKG-Anlagen 1-3 und Kopien der Abschlüsse der zuständigen Praxisanleitung

Die Weiterbildung kann nach mindestens zwei und innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden. Die Anerkennung bereits erfolgreich abgeschlossener Module kann bei der DKG beantragt werden. Erfolgreiche Abschlüsse berechtigen zum Führen der erworbenen Berufsbezeichnung in Sachsen-Anhalt, Thüringen und antragsgebunden in Sachsen. Über die Anerkennung in anderen Bundesländern informieren die dort zuständigen Behörden.