Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung
Es besteht die Möglichkeit bei einer Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über mögliche Förderungsmaßnahmen:
- 1. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz/ Meister-BAföG
- 2. Begabtenförderung berufliche Bildung
- 3. Bildungsgutschein/ Förderung beruflicher Weiterbildung
- 4. Qualifizierungschancengesetz
- 5. Bildungsprämie
- 6. Zuschuss der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen für Auszubildende und Schülerinnen/Schüler an Berufsfachschulen
Das Meister-BAföG unterstützt grundsätzlich in allen Bereichen die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell. Bitte beachten: Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht. Weitere Informationen unter: www.meister-bafoeg.info
Die Teilnahme an fachbezogenen Weiterbildungen oder fachübergreifenden Weiterbildungen wird unter bestimmten Voraussetzungen durch die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung finanziell unterstützt. Bitte beachten: Berufsabschluss muss besser als gut und die Antragstellenden dürfen nicht älter als 25 Jahre sein. Weitere Informationen unter: www.begabtenfoerderung.de
Unter bestimmten Voraussetzungen können an einer beruflichen Weiterbildung Interessierte einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur erhalten. Er wird beim Bildungsträger eingelöst und ermöglicht so eine kostenlose Teilnahme an der Bildungsmaßnahme. Voraussetzungen für den Bildungsgutschein sind bei der jeweils örtlichen Agentur für Arbeit zu erfragen. Weitere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de
Die Bundesagentur für Arbeit bietet für ältere Beschäftigte und für jüngere Erwerbspersonen ohne Berufsabschluss im jeweiligen Arbeitsfeld finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer qualifizierenden Weiterbildung an. Weitere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de
Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben bei uns schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden und fragen sich, wie Sie die Finanzierung hinbekommen? Seit Dezember 2008 gibt es die Möglichkeit, eine Bildungsprämie zu erhalten. Sie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Dafür werden an Interessierte Prämiengutscheine in Höhe von max. 500,00 € bzw. max. 50 % der Kurskosten ausgegeben, die bei uns eingelöst werden können. Zuständig für die Ausgabe der Gutscheine sind die dafür autorisierten Beratungsstellen. Weitere Informationen unter: www.bildungspraemie.info
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575,00 €
- Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III
Zusatzqualifikationen
- Volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen
- Volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen
Was wird gefördert?
Weiterbildungen
- Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge)
- Nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000,00 €
Zusatzqualifikationen
- Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen, insbesondere mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten
> berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierung
> IT-Kompetenzen
> betriebswirtschaftliche Kompetenzen
> Fremdsprachen
> sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen - Nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500,00 €
Wie wird gefördert?
Weiterbildungen
- Zuschuss
> bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500,00 €
> bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. Bruttogehalt unter 2.500,00 € Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung
> bis 60 % für alle anderen Berechtigten
Zusatzqualifikationen
- Zuschuss bis zu 90 % der Gesamtkosten
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Programm oder zur Antragstellung wählen Sie bitte die kostenfreie Hotline 0800 56 007 57.