Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen
Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben über die notwendige pflegerische Versorgung hinaus einen Anspruch auf Betreuung und Aktivierung, der durch zusätzliche Betreuungskräfte abgedeckt wird. Die Betreuungskräfte unterstützen die Pflegebedürftigen bei ihren alltäglichen Aktivitäten und ermöglichen ihnen dadurch mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Das Mehr an Zuwendung kann sich positiv auf das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen auswirken und damit die Lebensqualität von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen verbessern. Das Fortbildungsangebot "Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen nach der Betreuungskräfte-Richtlinie (2016) § 53c SGB XI" umfasst zwei verschiedene Themen, die in jeweils 16 Unterrichtsstunden vermittelt werden. In jeder der Veranstaltungen wird neben der Wissensvermittlung auch eine Reflexion der beruflichen Praxis stattfinden.
Inhaltliche Schwerpunkte
1. Thema
Im Umgang mit betagten und hoch betagten aber auch dementiell erkrankten Menschen ergeben sich Besonderheiten im Kontaktaufbau sowie in der Kommunikation, die im ersten Teil der Veranstaltung thematisiert werden. Dabei wird das vorhandene Grundwissen zur Wahrnehmung und Kommunikation aufgegriffen und erweitert.
Im zweiten Teil der Veranstaltung werden die Teilnehmer*innen zwei Betreuungskonzepte - die 10-Minuten-Aktivierung sowie die basale Stimulation -exemplarisch ausprobieren. Diese Übung ermöglicht es, neue Ideen für die Praxis anzudenken und eigene Handlungen zu reflektieren.
2. Thema
Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen sind unerlässlich, wenn Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden. Diese Kenntnisse werden zunächst gefestigt und durch einen Austausch über die verschiedenen Erfahrungen im Umgang mit dementiell erkrankten Menschen ergänzt. Herausfordernde Verhaltensweisen bilden den Schwerpunkt des zweiten Teils der Veranstaltung. Betreuungskräfte verfügen über Möglichkeiten zur Deeskalation und Prävention, die gemeinsam aufgedeckt und diskutiert werden. Abschließend wird auch die Notwehr als Handlungsmöglichkeit thematisiert.
Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein qualifiziertes Zertifikat der Christlichen Akademie zur Vorlage bei der Pflegekasse.
Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen.
Anmeldeformular
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